AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen oder dessen Vertreter oder dessen Assistenz durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung. Mit Vereinbarung eines Termins erklärt der Kunde die verbindliche Annahme des Vertragsangebotes, welche schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgt.
1.3. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich
2. Leistung
2.1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Grafikdesigner, Labore, Buchbinder etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeorts und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel. Die genaue Bezeichnung des Auftrages ist dem Angebot bzw. der Anzahlungsrechnung zu entnehmen.
2.2. Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber nach Abschluss der Bearbeitung zur Verfügung stellt. Die Anzahl kann der Preisliste | dem Angebot entnommen werden.
2.3. Mängel oder Beanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen nach Übergabe an den Fotografen kommuniziert werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Abweichungen zu früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
2.4. Sofern vereinbart, verpflichtet sich der Fotograf das bearbeitete digitale Bildmaterial (JPG-Dateien) dem Auftraggeber digital (zB in Form einer Onlinegalerie etc.) zu übergeben. Eine Haftung für den Versand wird ausgeschlossen. Für alle Fotoprodukte werden ausschließlich Aufnahmen des Fotografen verwendet.
2.5. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von hergestellten Aufnahmen (digitale Bilddateien) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt. Für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
3. Urheberrechtliche Bestimmungen
3.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen. Im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführten Nutzungsumfang maßgebend. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte für die kommerzielle Nutzung oder für Werbezwecke werden nicht übertragen. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung, nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers als erteilt.
3.2. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Kennzeichnung nach Punkt 3.3. erfolgt.
3.3. Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Namensnennung bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:
Foto: (c) Ramona Theresia Photography.
3.4 Jede Veränderung der Bilder bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck, erforderlich ist. Unter Veränderung fallen auch farbliche Änderung zB auch das Anwenden eines Instagram Filters.
3.5 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Durch diese vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
4. Nutzungsrechte | Persönlichkeitsrechte
4.1. Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtig besonders schöne Aufnahmen im Rahmen seines Marketings, also zu Werbezwecken zu verwenden (zB eigene Homepage|Social Media Accounts, für Ausstellungen, stillvolle Hochzeitsmagazine oder Fachmagazine für Fotografie, fachliche Wettbewerbe etc.) Der Auftraggeber gibt mit Auftragsabschluss seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB Hiervon ausdrücklich ausgenommen bleiben Aktaufnahmen. Zur Veröffentlichung bedarf es keiner gesonderten Genehmigung des Auftraggebers.
4.2. Auftraggeber, die im Interesse der Öffentlichkeit stehen, oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterials durch den Fotografen ablehnen, müssen schriftliche Vereinbarungen getroffen werden und eine Sperrung des Bildmaterials gesondert vereinbart werden.
5. Ansprüche Dritter
Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände oder Personen (zB Hochzeitsgäste) hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesonders hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB.
6. Haftung
6.1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigefüfhrt haben. Das gilt auch für Schäden, die aus einer Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Für Schäden aufgrund technischer Gebrechen kann keine Haftung übernommen werden.
6.2. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
6.3. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie zB plötzliche schwere Krankheit, Todesfall im engsten Kreis etc. oder aufgrund höherer Gewalt zB Verkehrsunfall, Naturkatastrophen etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Der Fotograf ist natürlich bemüht, den Auftraggeber in solchen Situationen umgehend zu informieren. Sollte es kurzfristig aufgrund oben angeführter Gründe zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit gewünscht) dem Kunden Kontakte zu einem Ersatzfotografen zur Verüfgung zu stellen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt und vom Kunden gebucht werden muss. Ein Anspruch auf einen Ersatz besteht nicht. Alle geleisteten Anzahlungen werden dem Auftraggeber unmittelbar wieder auf sein Konto gut geschrieben. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.
6.4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen oder dem Labor zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu, vorausgesetzt, die Ursache liegt nachweislich beim Fotografen. Mangelhaftigkeiten, die im Labor entstanden sind, müssen auch im Labor geltend gemacht werden, für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet (siehe auch Punkt 2.3. , 2.4., 2.5.). Farbdifferenzen bei Nachbestellungen liegen in der Natur der Laborchemie und gelten nicht als erheblicher Mangel.
6.5 Bei Aufträgen die die Aushändigung digitaler Dateien inkludieren, ist die anschließende Aufbewahrung des digitalen Negativs (RAW-Datei) nicht Teil des Auftrags. Digitale Dateien (RAW sowie JPG) werden ohne Gewähr aufbewahrt. Jedoch obliegt nach der Übergabe der digitaler Dateien (JPG-Datein) die Sorge der Aufbewahrung und Schutz vor Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Feuer und Wasserschäden, dem Auftraggeber.
7. Honorare
7.1 Es gilt das vereinbarte Honorar zuzüglich aller Nebenkosten. Nebenkosten sind: eventuelle Laborkosten, Kostenpauschale für PKW außerhalb des inkludierten 40km Umkreises (0,42€|gefahrene Kilometer), evtl. Übernachtungs- und Reisekosten, Gebühren, Eintritt und Auslagen.
7.2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu verschulden hat, überschritten, so behält sich der der Fotograf auch für diese Zeit, um die sich der Auftrag verlängt, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz zu verrechnen. Bei verspätetem Eintreffen des Kunden besteht ein Anspruch auf Dienstleistung nur während der vereinbarten Zeit.
7.3. Sollte die Auftragserteilung für eine Hochzeit vom Auftraggeber widerrufen werden, gilt folgende Tabelle (Basishonorar ohne Nebenkosten):
– ab 6 Monate vor Buchungstermin 20% des Basishonorars
– ab 3 Monate vor Buchungstermin 30% des Basishonorars
– ab 1 Monat vor Buchungstermin 50% des Basishonorars
Um die Buchung durch den Auftraggeber verbindlich zu machen, ist nur nach Vereinbarung eine Anzahlung der gebuchten Leistung erforderlich. Es gilt, wie in Punkt 1.2. ein Auftrag mit Vereinbarung eines Termins als verbindlich angenommen. Dies kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen.
7.4. Für alle anderen Shootings gilt, Termine können bis 7 Tage vor Beginn der Dienstleistung, umgebucht oder storniert werden. Sollte ein Termin nach dieser Frist umgebucht, oder storniert werden, behält sich der Fotograf vor die vereinbarte Dienstleistung zum vollen Basishonorar zu verrechnen. Wird ein Termin versäumt und somit ohne Ankündigung nicht wahr genommen, wird das volle Basishonorar verrechnet.
7.5. Die Zahlungsbedingungen lauten 10 Tage netto ohne Abzug.
Der Fotograf behält sich nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels vor, das Honorar mit 5% Mahngebühren zu beaufschlagen. Mahnspesen und eventuelle Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts oder des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt das österreichische Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland oder Dienstleistungen im Ausland.
8.2. Die Vertragssprache ist deutsch.
8.3. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
8.4. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
8.5. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in Österreich hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.
8.6. Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Liegen die Voraussetzungen des Artikels 5 Abs.2 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ), nicht aber ein Fall des Artikels 5 Abs.4 in Verbindung in Abs.5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Vertragspartner der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
8.7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).
Diese AGB sind ab sofort und bis auf Widerruf gültig.